Betreuter Umgang
Der Kinderschutzbund Gladbeck bietet Begleitung und Unterstützung bei Ausübung des Besuchsrechts nach Trennung und Scheidung an.
Wir stellen für Kinder, deren Eltern nicht einvernehmlich nach einer Trennung und Scheidung die Besuchskontakte Ihrer Kinder regeln können, Räumlichkeiten und Betreuung zur Verfügung.
Die Fälle werden uns vom Jugendamt zugewiesen.
Oft finden diese Kontakte mit einem Elternteil auch am Wochenende oder zu Zeiten statt, wo andere Institutionen nicht mehr geöffnet haben.
Erstellungsdatum: Montag, 01. März 2010
Deutscher Kinderschutzbund e.V.
Kirchplatz 8
45964 Gladbeck
Tel.: 02043/ 28888
Fax: 02043/ 27 65 88



