Erziehungsbeistandschaft
Unterstützung von Kindern oder Jugendlichen die Probleme in der Familie und/oder Konflikte mit Gleichaltrigen haben (in Gruppen, Schule, Peer Group etc.). Das Kind oder der Jugendliche hat durch den Erziehungsbeistand einen „neutralen“ Ansprechpartner. Es steht also eine verlässliche erwachsene Bezugsperson außerhalb der eigenen Familie zur Verfügung.
Der Erziehungsbeistand macht mit den Kindern oder Jugendlichen regelmäßige Treffen aus, die überwiegend nicht im Elternhaus stattfinden. Hierbei wird über die aktuellen Problembereiche gesprochen und nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Außerdem werden Impulse und Anregungen für den Freizeitbereich geplant und durchgeführt.
Orientiert an der Lebenswirklichkeit des jungen Menschen wird auch die Familie in Gespräche und Aktionen einbezogen, um Konflikte besser zu lösen oder zukünftig zu vermeiden.
Ziel der Erziehungsbeistandschaft ist es auch, Jugendliche zunehmend in ihrer Verselbständigung zu fördern.
§ 30 Kinder- und Jugendhilfe Gesetz (KJHG) „Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern.“
Über den Antrag auf Hilfe zur Erziehung entscheidet das Amt für Familie, Jugend und Soziales der Stadt Gladbeck.
Erstellungsdatum: Montag, 01. März 2010
Evangelischer Dienst für Erziehungshilfe EDE
Ansprechpartner:
Klaus Wieprecht
Josefstraße 7
45966 Gladbeck
Tel.: 0 20 43 / 78 95 24
Fax: 0 20 43 / 78 95 35






